Initiative NO B23 NEU
Initiative NO B23 NEU

Projekt B23 NEU

Wir alle freuen uns über die gelungene Initiative für die Ortsumfahrung Oberau mit dem Bau des B2-Tunnels. 

 

Die Freude wird jedoch dadurch getrübt, dass die Ortsumfahrung nicht nur aus dem B2-Tunnelprojekt besteht, sondern zusätzlich die Verlegung der B23 ab der Höhe der ersten Spitzkehre nach Ettal geplant ist.

Die Verlegungs-Neubaustrecke wird auf der ganzen Länge von Oberau die noch gänzlich unberührte Natur am Mühlberg, dem einzigen Südhang des Ortes, durchschneiden (1 km von der Spitzkehre über Katzental - Schwimmbad – Trachtenheim zum Nordportal des B2-Tunnels).

 

Das Ausmaß des Eingriffs in die unberührte Natur wird unwiederbringlich und massiv sein.*
* Quelle: SBA WM, 22.06.2015
 
Wir sind überzeugt, dass es Alternativen für eine Verkehrs- und Lärm-Entlastung für Oberau gibt.

Diese in Betracht zu ziehen und prüfen zu lassen, um eine für alle optimale Lösung zu erlangen, dafür engagieren wir uns und darüber wollen wir Sie informieren.

Schauen Sie bitte auch das Video über den neuen B2 Tunnel
von der Autobahndirektion Südbayern an.

 ! So könnte die Zukunft aussehen, auch ohne Verlegung der B23 !

Das Projekt B23 Verlegung

Was ist geplant ?                 

Mühlberg vorher

Mühlberg nachher

Vorgeschichte und Gegenwart

  • Die „Westumfahrung Oberau“ ist Teil der Planung der übergeordneten Verkehrswege in Deutschland. Bei Bau der Autobahn wurde beschlossen, dass die A95 bis Garmisch-Partenkirchen durchgeführt werden muss.
     
  • Dies wurde durch den unermüdlichen Einsatz des BUND dahingehend verhindert, dass anstatt der A95 lediglich die ausgebaute Bundesstraße B2 bis GAP geplant wurde.
     
  • Die Weichenstellung für die Verlegung der B23 liegt nun etwa 30 Jahre zurück. Von der Regierung von Oberbayern wurde am 15.01.1987 ein Raumordnungsverfahren* eingeleitet. Mit der landesplanerischen Beurteilung vom 29.12.1987 wurde zusätzlich zum B2 Tunnelbau die Verlegung der B 23 positiv beurteilt und die Trasse von der unteren Spitz-Kehre an das zukünftige Nordportal des B2-Tunnels festgelegt.
     
  • Ein weiteres vorangegangenes Raumordnungsverfahren aus dem Jahre 1982 beschätigt sich ebenfalls schon mit dem Thema B23 - mit interessanten Aussagen über die Schutzwürdigkeit des Mühlbergs !
    (Bitte nachlesen unter "Aktuelles" >> "Presse / Dokumente")
     
  • Zur zügigen Umsetzung wurde damals die Verlegung der B23 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den vordringlichen Bedarf eingestuft.
     
  • Diese damalige Entscheidung berücksichtigt nicht die inzwischen geänderte Situation der Infrastruktur und Verkehrsströme.
     
  • Der neue Bundesverkehrswegeplan 2030 ist nun veröffentlicht, die B23 ist weiterhin im vordringlichen Bedarf und kann somit nach Verabschiedung des BVWP durch den Bundestag (Herbst 2016) im Detail weitergeplant und gebaut werden.

 

* Dokument von der Regierung von Oberbayern einzusehen auf der Seite "Aktuelles" >> "Presse / Dokumente"

Der Plan:

Verlegung der B23 von der unteren Kehre Ettaler Berg quer über den Mühlberg bis zur Einmündung an das Nordportal des  B2-Tunnels.

 

  • Vom Straßenbauamt Weilheim wurden mehrere Plan-Varianten (3) geprüft.
     
  • Nur eine Variante kommt in Frage. Diese Variante liegt dem bei einer Informationssitzung im Rathaus vorgelegten Plan zugrunde und führt nur knapp am FFH Gebiet (Naturschutzgebiet) vorbei.
     
  • Der vorgelegte Plan ist nun auch im Rahmen der Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Internet zugänglich (siehe "Aktuelles")
    • Darin enthalten sind u.a. bis zu sieben (7) Brücken, Unterfahrungen bzw. Querungen.*1

      U.a. eine Brücke über die Forststraße oberhalb des Schwimmbades und eine über die Schlucht oberhalb des Trachtenheimes.*1
       

  • Nicht enthalten ist der im ursprünglichen Raumordnungsverfahren von 1987 vorgesehene 160m-Tunnel zum Lärmschutz am nördlichen Ende der Trasse*2

*1 Quelle: Besprechung mit SBA WM am 22.06.2015
*2 Quelle: Plan des Raumordnungsverfahrens  1987 (einsehen unter "Aktuelles" >> Presse / Dokumente")

  • Die Verlegungsstrecke ist knapp 1 km lang (0,967 km).
     
  • Kosten geschätzt ca.10 Mill. EUR, mit einer Bauzeit von ca. 2 bis 3 Jahren. Spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Tunnelumfahrung (2021) soll diese fertiggestellt sein.*

Die geplante Einschleifung der B23 am Norportal. Deutlich zu erkennen die Position der geplanten Brücke oberhalb über die Schlucht hinter dem Trachtenheim.

 

Hier der veröffentlichte Plan aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030:

Bedingung für die  Verlegung der B23  ist die Kappung / Schließung
an der unteren Spitz-Kehre am Ettaler Berg.

 

  • Mit der Schließung der B23 an der Kehre entsteht vom Ort aus eine Art Sackgasse ins Gewerbe- und Einkaufsgebiet an der Ettaler Straße.*
     
  • Die B23 Verlegung ist nur dann genehmigungsfähig, wenn eine Kappung erfolgt und damit eine die Investition zu rechtfertigende ausreichende Verkehrsentlastung erzielt wird.*
     
  • Bei NICHT-Kappung bzw. bei Offenlassen macht die Verlegung aus Verkehrsentlastungs-Sicht keinen Sinn.*
* Quelle: Besprechung mit SBA WM am 22.06.2015

Ab der Spitzkehre bis zur ersten Ortsstraße (Höfele) soll die Straße gesperrt und zum Forstweg zurückgebaut werden.

Was leider in der aktuellen Planung NICHT mehr vorgesehen ist:

 

Im Raumordnungsverfahren von 1987, in dem sich viele Stellen sehr kritisch zur Naturzerstörung geäußert haben, erfolgte eine Zustimmung nur unter den dort beschriebenen Rahmenbedingungen.
Nachzulesen auf der Seite "Aktuelles" >> "Presse / Dokumente".

Ein wesentlicher Bestandteil des Raumordnungsverfahrens war unter anderem der Bau eines ca. 160m langen Tunnels im nördlichen Bereich der Verlegungsstrecke, der nach Auskunft des Strassenbauamts Weilheim aber aus Kostengründen nicht gebaut werden kann und deshalb in der aktuellen Planung nicht mehr vorgesehen ist.

Die aktuelle Planung sieht eine offene Trassenführung über die gesamte Länge der Verlegungsstrecke vor. *
 

* Quelle: Besprechung mit SBA WM am 22.06.2015

FFH Gebiet Mühlberg

 

Eine Verlegung der Strecke in größerer Entfernung vom Ort und vom Schwimmbad ist auch nicht möglich, da der vom Straßenbauamt im Gespräch mit der Gemeinde am 22.05.2015 vorgelegte Plan unmittelbar entlang der Grenze des FFH - Naturschutzgebietes verläuft, das keinesfalls von einer neuen Straße angetastet werden darf (Information aus dem Termin mit dem Straßenbauamt Weilheim am 22.05.2015).

Das nachfolgende Bild zeigt den Verlauf des FFH Gebiets - rot schraffiert.

Die geplante Trasse verläuft zwischen FFH Gebiet und Schwimmbad.
(Quelle: Bayern Atlas)

Deutlich zu erkennen ist auf dem Luftbild auch die Schlucht hinter dem Trachtenheim, die bis ins FFH Gebiet reicht - eine technische Lösung für die Trassenführung an dieser Stelle ist also nur mit einer Brücke möglich!

Die nächsten Schritte
 

  • Der vorläufige Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist veröffentlicht.
     
  • Hierzu kann jeder Bürger erstmalig im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwände beim BMVI in Berlin erheben.
     
  • Die Gemeinde kann die Trassenführung und die Ausgestaltung der B23 Verlegung beeinflussen oder den Plan ablehnen.
     
  • Der verabschiedete Planentwurf wird der Regierung von Oberbayern vorgelegt.
     
  • Mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wäre nach der Klärung der Finanzierung heuer noch zu rechnen. Dies wird durch die Gemeinde Oberau bekannt gemacht.
     
  • Die Oberauer können dann innerhalb von vier Wochen schriftlich Einwände zur Planfeststellung erheben.
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